Beratung

Unabhängige Pflegeberatung nach §37 Absatz 3 SGB XI für Personen mit Pflegegrad 1 bis 5.

Durch die unabhängige Beratung entsteht keinerlei Interessenskonflikt.

Dies ermöglicht eine optimale Unterstützung, um die Pflegesituation für Pflegebedürftige und (pflegende) Angehörige zu gestalten.

Eine Beratung auf Ukrainisch und Russisch ist möglich!

Erlangung des Pflegegrads

Sie haben Schwierigkeiten bei der selbstständigen Bewältigung Ihres Alltags und wissen nicht wie Sie Ihren Antrag bei den Pflegekassen stellen können?

Ich helfe Ihnen gerne dabei, den Ihren Umständen entsprechenden Pflegegrad zu erlangen.

Begutachtung

Teilnahme bei Terminen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie Pflegegrad Erhöhung durch den Medizinischen Dienst (MD).